Temporärbüro Wechseln

Temporärbüro wechseln

Arbeitsbeschreibung

Anzahl der Mitarbeiter
Von Wann
Art der Beschäftigung
Einfacher Wechsel des Temporärbüros/Personalbüros

Natürlich ist der Wechsel des Temporärbüros jederzeit möglich, Sie müssen nur die gesetzlichen Grundlagen beachten.

Jeder kann sich frei für ein neues Temporärbüro entscheiden

Das Arbeitsvermittlungsgesetz gibt für Arbeitnehmer hier klar die Regeln vor: Gemäß AVG Art. 19 Abs. 5B ist er berechtigt, jederzeit seine Personalagentur zu wechseln. Es müssen nur immer die gesetzlichen und vertragsbedingten Kündigungsfristen eingehalten werden.

Aber auch Sie als Einsatzfirma dürfen und können das Temporärbüro wechseln, das ist im AVG Artikel 22 Abs. 3 gesetzlich verankert.

Gleichgültig welche Gründe Sie für einen Wechsel des Temporärbüros haben, wenden Sie sich an uns und wir unterstützen Sie in Ihrem Vorhaben.

Unsere Dienstleistungen
  • Temporärstellen
  • Dauerstellen
  • Try & Hire
  • Payrolling/Outsourcing
  • Notdienst 365 Tag
Med Personal24 AG hat 4,75 von 5 Sternen 932 Bewertungen auf ProvenExpert.com